Verhinderungspflege in Zierenberg durch unser erfahrenes Team
Wir springen für pflegende Angehörige ein und übernehmen die häusliche Krankenpflege.
Ob berufliche und private Verpflichtungen, Krankheit oder einfach einmal eine Auszeit vom Alltag – kann eine private Pflegeperson ihre Aufgabe über einen bestimmten Zeitraum nicht ausführen, stellt die Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher. Verlassen Sie sich auf eine lückenlose Hauskrankenpflege.
Definition Verhinderungspflege
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen versorgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollte dieser zeitweise ausfallen. Die Voraussetzungen sind im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) § 39 geregelt.
Diese Leistungen umfasst die Verhinderungspflege
Ein pflegender Angehöriger kann sich von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt während der Abwesenheit die Rolle der Hauptpflegeperson und kümmert sich um die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Tagesgestaltung. Die medizinische Behandlungspflege darf nicht über die Verhinderungspflege verrechnet werden.
Formen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden. Möglich sind bis zu 42 Tage im Jahr.
Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege
Für die Bewilligung der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang im eigenen Zuhause von einem eingetragenen Angehörigen versorgt worden sein. Außerdem muss die private Pflegeperson Pflegegeld beziehen. Beachten Sie, dass die Bedingungen für nahe und entfernte pflegende Verwandte im Leistungskatalog der Pflegeversicherung geregelt sind. Darüber hinaus ist mindestens ein Pflegegrad 2 nötig.
Vorteile der Verhinderungspflege
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, braucht zwischendurch eine Entlastung. Durch die Verhinderungspflege ist sichergestellt, dass sich die Pflegeperson Zeit für sich nehmen kann und die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit optimal betreut wird. Ein weiterer Vorteil: Das jährliche Budget von 1.774 € für die Verhinderungspflege kann um zusätzliche 806 € erhöht werden, wenn die Hälfte des Betrags für die Kurzzeitpflege genutzt wird.
Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege
Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 € für die Verhinderungspflege. Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr.
Zum ersten Januar 2022 wurde der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)
Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person im Vorfeld sechs Wochen zu Hause gepflegt worden sein.
Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Wenn die Kosten für die Verhinderungspflege die Höhe des monatlichen Pflegegeldes überschreiten, sind diese Einnahmen steuerpflichtig.
Wie hoch sind die Kosten für die Verhinderungspflege?
Pro Jahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 € für Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstehen. Voraussetzung ist, dass diese von professionellen Pflegekräften geleistet wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind und nicht im selben Haushalt leben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Für die Bewilligung muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige – gepflegt worden sein.
Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?
Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder Angehörige erfolgen.
Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.