Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Mit unserem Pflegedienst an der Seite sind Sie immer umfassend informiert.

Der höchste Pflegegrad 5 sieht den maximalen Leistungsumfang der Pflegekasse vor. Bewilligt wird dieser Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Dies sind Intensivpflegebedürftige, mehrfach erkrankte hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die auf ständige Unterstützung angewiesen sind.

Auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

Wurde Ihnen ein Pflegegrad 5 gewährt, haben Sie Anspruch auf:

  • ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 910 €, sofern Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
  • oder Pflegesachleistungen von monatlich 2.095 €, falls ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
  • Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 1.774 € jährlich für maximal vier Wochen im Jahr.
  • Nutzen Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege, können Sie bis zu 3.386 € für die Kurzzeitpflege in einem Kalenderjahr erhalten.
  • Eine Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte für maximal vier Wochen im Jahr wird mit 1.612 € bezuschusst. 
  • Beanspruchen Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege, zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen / Service-Wohnen bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr maximal 2.418 €.
  • Währenddessen erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres monatlichen Pflegegeldes.
  • Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim übernimmt die Kasse 2.005 €.
  • Erfolgt eine Tages- und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung werden 1.995 € im Monat als Unterstützung beigesteuert.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5:

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 € ist für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe vorgesehen.
  • Kommt ein Hausnotruf zum Einsatz, werden 25,50 € monatlich übernommen.
  • Eine Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, wird mit 4.000 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.
  • Ziehen Sie in ein Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG um, erhalten bis zu vier Bewohner jeweils maximal 2.500 € Gründungszuschuss.
  • Hinzu kommen 214 € pro Monat für die Beschäftigung einer Organisationshilfe.
  • Mit dem Entlastungsbetrag von 125 monatlich können zusätzliche Pflege- und Betreuungsmaßnahmen wie die Seniorenbetreuung finanziert werden.

Ihr Pflegedienst ist für Sie da!

Zum Seitenanfang